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Die UNESCO
UNESCO Gebäude in Paris, © epa
Die UNESCO fördert seit 1945 die internationale Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Sie wurde 1945 gegründet. Ziel der Organisation ist es, durch Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit beizutragen. Am 11. Juli 1951 trat die Bundesrepublik Deutschland der UNESCO bei, die DDR wurde 1972 Mitglied.
Hauptentscheidungsgremium ist die Generalkonferenz der 194 Mitgliedsstaaten. Sie tritt alle zwei Jahre in Paris zusammen und entscheidet über die grundsätzlichen Richtlinien sowie über Programme und Haushalt. Ihre Aufgabe ist auch die Wahl des Exekutivrates, der sich aus 58 Vertretern der Mitgliedstaten zusammensetzt und zweimal jährlich tagt. Deutschland ist seit 2019 Mitglied des Exekutivrates. Dieser überwacht als politisches Lenkungsgremium die Durchführung des von der Generalkonferenz beschlossenen Programms. Die UNESCO finanziert sich aus den regulären Pflichtbeiträgen ihrer Mitgliedsstaaten sowie aus freiwilligen extrabudgetären Mitteln.
Ein Großteil der Mittel wird für den Bereich Bildung eingesetzt. Zwei Bildungseinrichtungen der UNESCO haben ihren Sitz in Deutschland: das Institut für lebenslanges Lernen (UIL) in Hamburg und das internationale Berufsbildungszentrum in Bonn (UNEVOC).
Daneben engagieren sich Schulen und Universitäten in Deutschland in den internationalen Netzwerken der Organisation: Derzeit gibt es 16 UNESCO-Lehrstühle und 300 UNESCO-Projektschulen in Deutschland. Die Einrichtungen arbeiten auf nationaler und internationaler Ebene zusammen, um einen Beitrag für die Ziele der UNESCO zu leisten.
Weitere Informationen
Institut für lebenslanges Lernen
Das UNESCO-Welterbekomitee
Das Welterbekomitee besteht aus 21 Vertretern der 195 Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (1972). Die Generalversammlung der Vertragsstaaten wählt in einem rollierenden System alle zwei Jahre etwa ein Drittel der Komiteemitglieder für eine sechsjährige Amtszeit, die aber in der Regel durch freiwillige Selbstverpflichtung auf vier Jahre reduziert wird.
- Auf Basis von Vorschlägen der Vertragsstaaten wählt das Komitee Kultur- und Naturstätten aus, die aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Wertes durch die Konvention geschützt werden sollen. Diese werden in die „UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen.
- Das Komitee überwacht den Erhaltungszustand von Stätten auf der Welterbeliste. Es fasst Beschlüsse zu gefährdeten Welterbestätten und entscheidet außerdem über die Eintragung in die „Liste des Welterbes in Gefahr“ sowie über die Aberkennung des Welterbetitels.
- Das Komitee bearbeitet außerdem Anträge von Welterbestätten, die sich um finanzielle Unterstützung aus dem Welterbe-Fonds bewerben.
Deutsche Vertretung bei der UNESCO in Paris
Die deutsche Ständige Vertretung bei der UNESCO in Paris unterhält den laufenden Arbeitskontakt zum UNESCO-Sekretariat und ist für die Pflege der Beziehungen zu der Organisation zuständig.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Die UNESCO-Nationalkommissionen bilden ein im System der Vereinten Nationen einzigartiges Netzwerk. Ihre Aufgabe ist es, die Ziele der UNESCO in ihren Mitgliedstaaten zu fördern und in die Praxis umzusetzen. Sie beziehen die mit Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation befassten Organisationen und Institutionen des jeweiligen Landes in die Planung, Verwirklichung und Evaluierung des UNESCO-Programms ein.
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) wirkt als nationale Verbindungsstelle in allen Arbeitsbereichen der UNESCO. Als Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik wird die Deutsche UNESCO-Kommission vom Auswärtigen Amt institutionell gefördert. Ihr gehören bis zu 114 Mitglieder an, darunter Beauftragte der Bundesregierung und der Länder (Kultusministerkonferenz) sowie von der Hauptversammlung gewählte Experten und Vertreter von Institutionen. Die Kommission hat ihren Sitz in Bonn.
Weitere Informationen
- Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (deutsche Übersetzung)
- Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (deutsche Übersetzung)
- Empfehlung betreffend den Schutz des Kultur- und Naturerbes auf nationaler Ebene (deutsche Übersetzung)
- Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft, angenommen von der Generalkonferenz auf ihrer 36. Tagung; Paris, 10. November 2011 (deutsche Übersetzung)
ICOMOS-Leitfaden zu Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen für Weltkulturerbegüter
- UNESCO-Broschüre: Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
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Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (deutsche Übersetzung) PDF / 239 KB / nicht barrierefrei
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Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (deutsche Übersetzung) PDF / 3 MB / nicht barrierefrei
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Empfehlung betreffend den Schutz des Kultur- und Naturerbes auf nationaler Ebene (deutsche Übersetzung) PDF / 185 KB / nicht barrierefrei
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Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft, angenommen von der Generalkonferenz auf ihrer 36. Tagung; Paris, 10. November 2011 (deutsche Übersetzung) PDF / 323 KB / nicht barrierefrei
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UNESCO-Broschüre: Übereinkommen über Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen PDF / 1 MB / nicht barrierefrei