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Aufgaben der Ständigen Vertretung

19.07.2022 - Artikel
Gebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Paris
Gebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland Paris© Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der OECD

Die Ständige Vertretung vertritt die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UNESCO Sekretariat und den anderen Mitgliedstaaten.

Hier bündelt und koordiniert sie zunächst die Arbeit der einzelnen Ressorts der Bundesregierung, stimmt diese mit den anderen Mitgliedern in der UNESCO ab und entwirft zusammen mit den jeweiligen internationalen Partnern aus dem Kreis der 194 Mitgliedsländer der UNESCO und im Dialog mit dem Sekretariat der UNESCO die Resolutionen, in denen die Arbeitsaufträge für die Organisation ausbuchstabiert und festgelegt werden.

Zu den Aufgaben der Ständigen Vertretung als Mittler zwischen der Organisation und der Bundesregierung gehört in umgekehrter Richtung auch die aktive Teilnahme an den Sitzungen der Gremien der UNESCO, insbesondere der drei sogenannten „governing bodies“ (d.h. „Leitungsorgane“) Generalkonferenz, Exekutivrat und Sekretariat.

Sie trägt dabei die deutsche Sicht und die deutschen Argumente vor, damit diese in der Diskussion und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Diese Arbeit erfolgt in einer der sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen (Englisch, Französisch, Chinesisch, Russisch, Spanisch, Arabisch), zumeist auf englisch oder französisch. Über die Ergebnisse oder die Argumente der anderen Seiten unterrichtet sie die Ressorts der Bundesregierung.

Diese Berichterstattung erlaubt es der Bundesregierung, Entscheidungen auf der Grundlage kompetenter Information und Bewertung zu treffen. Je nach Thema werden sachkundige Experten in die Delegationen integriert, z.B. aus der Deutschen UNESCO-Kommission, aus Ministerien oder Wissenschaft und Bildungsbereichen.

In die Berichterstattung und Analyse der Ständigen Vertretung fließen die Tätigkeiten und Kenntnisse einer Vielzahl von deutschen Experten, Partnerorganisationen, Mittlerorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) usw. ein, mit denen die Ständige Vertretung in unterschiedlichen Foren in fortwährendem Kontakt steht. Hierzu gehören Zusammenschlüsse der Partnerländer in Regionalgruppen oder in thematischen Gruppen, z.B. der Genfer Gruppe oder der Gruppe der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Weitere Informationen

Die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (RL) bestimmt den rechtlichen Rahmen für die Aufgaben der Korruptionsprävention in der Zentrale des Auswärtigen Amts und an den Auslandsvertretungen.

Korruptionsprävention

Ansprechperson für Korruptionsprävention an der Ständigen Vertretung bei der UNESCO ist Herr Axel Küchle.

Das Auswärtige Amt mit seinen über 220 Auslandsvertretungen und Beschäftigten aus über 150 Ländern steht für gelebte Vielfalt. Wir schätzen und fördern die Diversität unserer Belegschaft. Respektlosem…

Prävention und Umgang mit sexueller Belästigung

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