Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Aufnahme der Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die Liste des UNESCO-Welterbes

v.l.n.r : Martina Lochen (StäV UNESCO), Friederike Hansell (Koordinierungsstelle Welterbe, Auswärtiges Amt), Lisa Biburger ( Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst), Alexander Wiesneth (Bayerische Schlösserverwaltung) , Kerstin Pürschel (Botschafterin Deutschlands bei der UNESCO) © Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der UNESCO
Am 12. Juli 2025 hat das Welterbekomitee auf seiner 47. Sitzung in Paris die Schlösser König Ludwigs II. von Bayern: Neuschwanstein, Linderhof, Schachen und Herrenchiemsee in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Das Ensemble ist nun Deutschlands. 55. Welterbestätte.
Die Schlösser gelten als herausragende Zeugnisse des Historismus und der romantischen Visionen König Ludwigs II. von Bayern. Sie verbinden innovative Architektur mit prachtvoll gestalteten Innenräumen und verkörpern das Idealbild einer vergangenen, idealisierten Welt. Ihre Aufnahme in die Welterbeliste würdigt ihre außergewöhnliche kulturelle Bedeutung weit über Bayern hinaus.
Insgesamt wurden bei dieser Sitzung 26 neue Welterbestätten gekürt, darunter die Megalithen von Carnac und der Morbihan-Küste in Frankreich, die beeindruckenden Küsten- und Meeresökosysteme des Bijagós-Archipels in Guinea-Bissau sowie der Gola-Tiwai-Komplex in Sierra Leone. Für Sierra Leone und Guinea-Bissau sind es die ersten Welterbestätten.
Die 48. Sitzung des Welterbekomitees findet vom 19. bis 29. Juli 2026 in Busan (Südkorea) statt.