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Aufnahme der Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in die Liste des UNESCO-Welterbes

Einschreibung der Herrnhuter Brüdergemeine in die Liste des UNESCO-Welterbes

Einschreibung der Herrnhuter Brüdergemeine in die Liste des UNESCO-Welterbes, © Martina Lochen

26.07.2024 - Pressemitteilung

Am 26. Juli 2024 hat das Welterbekomitee auf seiner 46. Sitzung in Neu Delhi die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine in Herrnhut (Sachsen), Bethlehem (Pennsylvania/USA) und Gracehill (Nordirland) als Erweiterung der 2015 eingetragenen Siedlung Christiansfeld (Dänemark) in die Welterbeliste aufgenommen. Dies ist die dritte grenzüberschreitende Welterbestätte im Freistaat Sachsen und die 53. Welterbestätte in Deutschland.

Der in Sachsen gelegene Bestandteil dieser Welterbestätte ist der Gründungsort der Herrnhuter Brüdergemeine. Hier wurde die erste Siedlung gebaut, nachdem 1722 der deutsche Graf von Zinzendorf hier Glaubensflüchtlinge aus Böhmen und Mähren aufgenommen hatte. Die Siedlungen zeichnen sich in Architektur und städtebaulicher Planung durch schlichte Formen und ihre Orientierung an der Gemeinschaft aus.

Die gemeinsame Einschreibung durch mehrere Staaten unterstreicht die Welterbeidee in besonderer Weise: sie wurde durch gemeinsame Vorbereitung in internationaler Zusammenarbeit ermöglicht und fördert die Vertiefung des kulturellen Austauschs und des Kulturerhalts über Grenzen hinweg.

Ebenso wie die UNESCO verfolgen auch die Herrnhuter Siedlungen Bildungsarbeit für alle Menschen als zentrales Anliegen. Im Flüchtlingscamp in Dowa, Malawi, engagiert sich die Herrnhuter Brüdergemeine beispielsweise heute mit dem Bau einer Schule und eines Kindergartens.

Anlässlich der Sitzung in New Delhi reiste der Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, Conrad Clemens, gemeinsam mit einer kleinen Delegation aus Sachsen an, um die Aufnahme der Siedlungen in die Welterbeliste zu feiern und die Bedeutung dieser Anerkennung zu würdigen.

UNESCO-Botschafterin Kerstin Pürschel erklärte zur Annahme der neuen Welterbestätte:

„Die gemeinsame Einschreibung ist ein schönes Zeugnis erfolgreicher Zusammenarbeit von Vertragsstaaten der Welterbekonvention.

Diese Welterbestätte erinnert uns zudem daran, dass Bildung, Solidarität und Inklusion neben der Bewahrung und dem Schutz des Welterbes auch heute für unsere Gesellschaften eine besondere Verpflichtung bleiben. Bei der UNESCO arbeiten wir auch an diesem Auftrag intensiv und gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern weltweit.“

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